Projektabwicklung
In einem ersten Gespräch sind Angaben zur Art und Beschaffenheit des Materials sowie eventuell vorhandene Analysedaten und Gutachten von Vorteil.
Nach einer bei Bedarf durchgeführten Begutachtung vor Ort und unter Berücksichtigung der vorgenannten Informationen erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot.
Im Anschluss daran benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag sowie die vom Abfallerzeuger ausgefüllte und elektronisch signierte „Verantwortliche Erklärung“ des Entsorgungsnachweises. Sollten Sie nicht mit der elektronischen Nachweisführung vertraut sein, sind wir Ihnen gern behilflich. Mit dem durch die HRG als eingetragenen Entsorgungsfachbetrieb vervollständigten EN wird bei der zuständigen Behörde die Annahme angezeigt.
Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung Ihrer Notifizierungsunterlagen bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Ein zügiger Ablauf durch uns, als nach DIN ISO 14001 und Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziertes Unternehmen, ist dabei gewährleistet.
Zur Annahme von Bahnschwellen aus der Bundesrepublik Deutschland ist nicht zwingend eine Analytik vorzulegen. In Absprache mit unserer Überwachungsbehörde fügen wir eine Musteranalyse bei – es entstehen also keine Kosten für den Abfallerzeuger.
Die Materialabholung bzw. -lieferung kann per Schubboden, Container oder Selbstladerfahrzeug erfolgen. Eine Anlieferung per Gleis oder per Schiff ist ebenfalls problemlos möglich.